Wir sind verlässlicher Dienstleister für die Erstellung von Löhne und Gehälter im Baugewerbe. Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass ihre Baulohnabrechnungen korrekt und termingerecht erstellt werden.
Die Baulohnabrechnung ist eine komplexe Angelegenheit, die eine große Expertise erfordert. Die zahlreichen gesetzlichen Regelungen und das umfangreiche Tarifwerk machen die Lohnbuchhaltung im Baugewerbe zu einem anspruchsvollen Prozess. Hinzu kommen spezielle Vergütungsbestandteile wie z.B. Urlaubsentgelt, zusätzliches Urlaubsgeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Mehraufwands-Wintergeld.
Professionelle Baulohnabrechnung
Sofortmeldungen
Saison-Kurzarbeitergeld
Meldungen an die Sozialkassen
Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand
Wegezeitenentschädigung
Beratung im Bereich Sozialversicherung
Anmeldung und Abmeldung von Mitarbeitern
Erstellung der Jahresmeldung
Lohnsteueranmeldung
Beitragsnachweise für Krankenkassen und die Sozialversicherungsträger
Melde- und Bescheinigungswesen
Firmenfahrzeuge, Betriebliche Altersvorsorge, Pfändungen, Lohnbausteine
Betreuung bei Betriebsprüfung
Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden
Lohnoptimierung – Mehr Netto vom Brutto
Strategische Benefit Konzepte für Ihre Mitarbeiter
Stärkung Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung
Als Unternehmer im Baugewerbe stehen Sie vor einigen Herausforderungen, wenn es darum geht, die Löhne Ihrer Arbeitnehmer korrekt abzurechnen. Die Bauwirtschaft hat ihre eigenen Regeln und Vorschriften, insbesondere wenn es um die Beiträge zu den Sozialkassen wie SOKA-BAU geht.
Hier kommt unser Lohnbüro ins Spiel. Unser spezialisierter Lohnservice ist darauf ausgerichtet, die Lohnabrechnung im Bauwesen zuverlässig abzurechnen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kennen sich mit den Besonderheiten im Baulohn bestens aus.
Verlassen Sie sich auf ServicePoint Lohn und Gehalt als Ihren zuverlässigen Partner für die Baulohnabrechnung und konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Unsere Lösungen bieten Ihnen die Sicherheit und Effizienz die Sie benötigen, um Ihre Mitarbeiter pünktlich und korrekt zu entlohnen.
Wählen Sie unser modernes Lohnbuchhaltungsbüro als Partner, um Ihre unternehmerischen Prozesse zu optimieren und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu steigern.
Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks ist eine unabhängige Institution, die von den Tarifvertragsparteien des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. und der IG Bauen-Agrar-Umwelt gegründet wurde. Sie gehört zur Gruppe der Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Zur SOKA-Dachdeckerhandwerk gehören die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk sowie die Zusatzversorgungskasse und das Zentrale Versorgungswerk des Dachdeckerhandwerks (VVaG).
Die Lohnausgleichskasse bietet tarifvertragliche Leistungen wie einen Teil eines 13. Monatseinkommens, Ausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, Unterstützung bei Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk sowie direkte Erstattungen an Arbeitnehmer in Fällen von Insolvenz ihres Arbeitgebers, wenn sie Ansprüche auf Zahlung eines Teils des 13. Monatseinkommens oder aus dem Zeitguthaben auf ihrem Arbeitszeitkonto haben.
Die Zusatzversorgungskasse gewährt gewerblichen Arbeitnehmern Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie unter bestimmten Bedingungen Beihilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung und Sterbegelder. Seit 2001 besteht zudem die Möglichkeit für alle Beschäftigten im Dachdeckergewerbe (gewerbliche Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) eine Tarifliche Zusatz-Rente abzuschließen (TZR-Tarif 01), auf die sie dann Anspruch haben.
Der Garten-Landschaftsbau, kurz Galabau genannt, umfasst verschiedene Bereiche wie den Bau von Gärten, Landschaften und Sportplätzen. Die Unternehmen in dieser Branche können sich im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) organisieren, der als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband fungiert. Der BGL wird von 12 Landesverbänden unterstützt und vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf nationaler sowie europäischer Ebene.
Im Rahmen des Galabaus werden hauptsächlich Bauleistungen erbracht, beispielsweise bei Grünflächen inklusive Dachbegrünungen oder Fassadenbegrünungen sowie in öffentlichen Plätzen oder Parkanlagen. Auch Wegearbeiten mit Natursteinen oder Betonmaterialien gehören dazu ebenso wie die Gestaltung von Außenanlagen an Gebäuden oder anderen baulichen Strukturen. Des Weiteren zählen auch Maßnahmen zur Rekultivierung von Anlagen oder Flächen zum Leistungsspektrum dieses Bereichs.
Zu den möglichen Tätigkeiten im Galabau gehören außerdem Planungsmaßnahmen für Flächen, Freiräume und die landschaftliche Gestaltung sowie Pflegearbeiten an Bepflanzung jeglicher Art einschließlich Baumkontrolle bzw. -pflege nach verschiedenen Kriterien bis hin zu Umwelt- und Naturschutzprojekten.
Es besteht eine klare Abgrenzung zwischen dem Galabau-Bereich und dem Baugewerbe insgesamt. Für Beschäftigte in ausführenden Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus gilt nicht der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), sofern die Unternehmen Mitglied im zuständigen Landesverband sind, hauptsächlich Arbeiten ausführen, die unter den fachlichen Geltungsbereich der Galabau-Tarifverträge fallen und mindestens 20 % ihrer Gesamtarbeitszeit Grünarbeiten umfassen.
Erfüllen diese Galabau-Betriebe eines dieser Kriterien und erbringen sie mehr als 50 % ihrer Gesamtarbeitszeit Bauleistungen nach dem Geltungsbereich des BRTV-Baugewerbes, müssen sie auch Mindestlöhne gemäß dem Baugewerbetarif bezahlen. Dies betrifft ebenso die Abführung von Beiträgen an Sozialkassen der Bauwirtschaft auf Basis der Bruttolohnsumme, insbesondere an die SOKA-Bau entsprechend deren Beitragssätzen.
Bei der Malerkasse handelt es sich um eine Sozialkasse speziell für das Maler- und Lackiererhandwerk. Sie besteht aus einer Urlaubskasse und einer Zentralkasse, die von den Arbeitgeberverbänden des Handwerks und der IG BAU Bauen-Agrar-Umwelt getragen werden.
Aufgabe der Urlaubskasse ist die Sicherung der Urlaubsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Handwerks.
Die Zentralversorgungskasse bietet verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge an und gewährt Leistungen wie Rentenzahlungen (z.B. Maler- und Lackiererrente) oder Rentenzuschüsse.
Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt das Sozialkassenverfahren als verbindlich, ähnlich wie in anderen Branchen wie dem Bauhauptgewebe mit SOKA-Bau oder dem Dachdeckerhandwerk. Das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG II) vom 25. Mai 2017 hat alle seit 2006 geltenden Tarifverträge zur verbindlichen Anwendung erklärt.
Dadurch wird sowohl die Tarifautonomie gestärkt als auch der Rechtsschutz bei Beitragszahlungen vereinfacht. Alle Betriebe des Maler- und Lackierergewerk müssen sich an den „Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer“, den Rahmentarifvertrag für Angestellte sowie den „Tarifvertrag über zusätzliche Altersversorgung im Maler-und Lackierergewerk“ halten.
Als Arbeitgeber sind die Betriebe verpflichtet, die festgelegten Leistungen der Malerkasse durch monatliche Beiträge zu finanzieren. Diese müssen spätestens am 15. des Folgemonats nach Entstehung des Beitraganspruchs an die Malerkasse gezahlt werden.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der monatlichen beitragspflichtigen Bruttolohnsumme jedes einzelnen gewerblichen Arbeitnehmers im Unternehmen und variiert je nach Tarifgebiet in Deutschland. Für Angestellte ist auch ihre individuelle monatliche beitragspflichtige Bruttolohnsumme maßgebend für den Beitrag zur Zusatzversorgungskasse.
Auszubildende sowie jugendliche Arbeitnehmer, sowohl im gewerblich-technischen als auch im kaufmännischen Bereich, sind von dieser Beitragszahlungspflicht befreit.
Mitgliedsbetriebe der SOKA-Gerüstbaugewerbe
Eine eigenständige Sozialkasse (SOKA) wurde 1981 von den beiden Tarifvertragsparteien des Gerüstbaugewerbes (Bundesverband Gerüstbau und IG Bauen-Agrar-Umwelt) als überbetriebliche Einrichtung gegründet. Die Mitglieder werden auf der Grundlage von Tarifverträgen aufgenommen:
Leistungen der SOKA Gerüstbau
Die Beitragsmittel der Betriebe werden aufgebracht für:
Zur Abwicklung des Sozialkassenverfahrens für das Gerüstbaugewerbe können verschiedene elektronische Meldeverfahren herangezogen werden, in der Regel abhängig vom betrieblichen Abrechnungsverfahren für Lohn und Gehalt, der Abrechnung durch den Steuerberater oder vom Baurechenzentrum (BRZ).
Die SOKA-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und IG BAU) mit ihrem Hauptsitz in Wiesbaden. Ihre Aufgabenbereiche umfassen die ULAK-Bau als Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die ZVK-Bau als Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes. Die beteiligten Unternehmen sind im baulichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe), insbesondere im Bauhauptgewerbe tätig. Der persönliche Anwendungsbereich betrifft hauptsächlich gewerbliche Arbeitnehmer, vor allem bezüglich ihrer Urlaubsvergütungen in der Bauwirtschaft.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Der „Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 28. September 2018 und letzte Fassung vom 10. November 2022“ bildet die Grundlage für das Sozialkassenverfahren, welches von den Tarifparteien der Bauwirtschaft abgeschlossen wurde.
Mit dem Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz (SokaSiG II vom 25. Mai 2017, im BGBl. I 2017, S.1210) wurden alle seit 2006 gültigen Sozialkassentarifverträge für Unternehmen und Beschäftigte in der Bauwirtschaft verbindlich erklärt. Dadurch werden jetzt auch Gewerbe außerhalb des Bauhauptgewerbes erfasst, welche eigene Tarifverträge und Sozialkassen haben – beispielsweise das Maler- und Lackierergewerbe mit der Malerkasse. Diese Regelungen stützen nachhaltig die Tarifautonomie.
Welche Leistungen bietet die SOKA-Bau an?
Die SOKA-Bau bietet verschiedene Leistungen an:
Für Bauunternehmen mit Sitz im Freistaat Bayern wird das Urlaubsverfahren statt durch ULAK-Bau auch durch die „Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes (UKB)“ angeboten.
Im Land Berlin übernimmt hingegen die „Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SOKA-Bau Berlin)“ dieselben Leistungen zum Urlaubsverfahren wie ULAK-Bau
Welche Beiträge sind für gewerbliche Arbeitnehmer zu leisten?
Die Unternehmen im Bauhauptgewerbe sind verpflichtet, monatliche Umlagen an die SOKA-Bau zu zahlen. Diese Beiträge dienen der Finanzierung von Leistungen, die den Bauunternehmen gemäß festgelegten Regeln zurückerstattet werden. Die Beitragssätze für die SOKA-Bau werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Dabei erfolgt eine Differenzierung nach den Tarifgebieten Deutschland-Ost und Deutschland-West sowie für das Land Berlin.
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